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Gesellschaft und Zusammenhalt

Selbstbestimmt im Alter: Alltagsbegleiter und einzigartiges Internetportal

© Adobe Stock | Printemps

Älteren, nicht pflegebedürftigen Menschen stehen im Freistaat Sachsen Alltagsbegleiter unterstützend zur Seite. Zu den Aktivitäten gehören Wegbegleitungen, Hilfe im Haushalt und die Teilnahme an sozialen Aktivitäten. Diese Initiativen werden vom Freistaat Sachsen gefördert, um die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Die Alltagsbegleiter werden durch Projektträger, wie Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen vermittelt.
(Quelle: PflegeNetz Sachsen)

Zur Pflegeberatung, die jedem Pflegebedürftigen und Angehörigen eine wohnungsnahe, individuelle und passgenaue Beratung garantiert, wurde 2009 das deutschlandweit einzigartige Internetportal »PflegeNetz« etabliert. Es verzeichnet aktuell über 9.050 Einträge – vom Angebot zur Unterstützung im Alltag bis zur vollstationären Einrichtung. (Quelle: PflegeNetz Sachsen)

Teilhabe von Menschen mit Behinderung

121 Millionen Euro zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Sachsen ist das einzige Bundesland, das die Teilhabe behinderter Menschen auf gesetzlicher Grundlage fördert. Der Freistaat Sachsen hat die Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollen gezielt und effektiv unterstützt werden. Die neuen Richtlinien erweitern die bisherigen Fördergegenstände und passen die Förderbedingungen an die aktuellen Rahmenbedingungen an. Dazu gehören beispielweise die Förderung von Selbsthilfeorganisationen und die notwendige Assistenz für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen.

Ein neues Förderangebot richtet sich an innovative inklusive Projekte. Darüber hinaus wird das Programm »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle« fortgeführt. Es wurden bereits Investitionen in den Bau und die Sanierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Wohnheime und Werkstätten getätigt. Weiterhin werden Kunstprojekte und die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen gefördert. (Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

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